28.03.12

Pressekonferenz über das deutsche Jugendamt, seine Methoden, seine Ziele, im Beisein von Euroabgeordneten und Eltern aus Mitgliedstaaten der EU.

Ort: Parlement Européen - Strasbourg

Beschreibung
Pressekonferenz über das deutsche Jugendamt, seine Methoden, seine Ziele, im Beisein von Euroabgeordneten und Eltern aus Mitgliedstaaten der EU.
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Conférence de presse sur le JUGENDAMT allemand, ses méthodes, ses objectifs, en présence de députés européens et de parents de divers Etats membres de l’EU
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Press conference regarding the German JUGENDAMT, its methods and targets, together with MEP and parents from differents EU member states

http://www.facebook.com/event.php?eid=337580168716


Kurze inhaltliche Auswertung der Pressekonferenz

Von den insgesamt fünf Podiumsteilnehmern kamen wegen der Kürze der Zeit nur drei zu Wort: Herr K. Symanski, Frau C. Muscardini, und Herr Oliver Karer. Eine wohl Betroffene aus Italien und deren Anwältin, die sich ebenfalls auf dem Podium befanden, kamen wegen Zeitdrucks nicht mehr zu Wort.
Anwesend waren internationale Pressevertreter sowie mehrere Kamerateams.
Sinngemäßes Gedächtnisprotokoll des Gesagten:

Die Dolmetscher der Pressekonferenz durften das Wort Jugendamt nicht übersetzen, da es gerade um die deutsche Einrichtung ging, die sich wesentlich von ähnlichen Einrichtungen aus anderen Ländern unterscheidet. Es handele sich keineswegs um vergleichbare soziale Dienste, sondern eher um eine politische Kontrollinstanz.
Leidtragende seien insbesondere die Kinder. Sie werden durch den Einfluß des deutschen Jugendamts den leiblichen Eltern entfremdet.

Seit ca. 2000 habe sich die Lage zugespitzt. Es fing an mit der Diskriminierung französischer Familien. Den Eltern werden die Kinder weggenommen, entfremdet und die Eltern selbst diskriminiert, dh. benachteiligt gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen, bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung.
Der dann damals eingesetzte parlamentarische Vermittlungsausschuss ging insoweit fehl, als er Beschwerden im Keim erstickte.

Angefangen mit der Gründung der Institution Jugendamt in der Zeit des Nationalsozialismus wurde darauf eingegangen, daß viele ungesunde Einflüsse und Ziele dieser Zeit immer noch erhalten sind und sich bis heute bei der Arbeit der Jugendämter stark bemerkbar machen.
Verfolgt werden z.B. u.a. völkische Ziele, die mit Interessen der Kinder oder Kindeswohl überhaupt nichts zu tun haben.

So seie Deutschland ein Land, das in den kommenden Jahren wegen verfehlter Einwohnerpolitik rund 15 Millionen Einwohner weniger haben werde. Frankreich werde vergleichsweise eine gleichbleibende Bevölkerung haben. Das Jugendamt verfolge deshalb unter dem Vorwand “Kinderschutz” die politischen Interessen Deutschlands, nämlich die Sicherstellung, daß kein einziges Kind deutschen Boden verläßt.
Ohne selbst substantiell in vielen Bereichen effektiv kontrolliert zu werden, habe das Jugendamt einen unheilvollen und viel zu großen Einfluß auf die Entscheidungen der Familiengerichte.
Ganz besonders diskriminiert würden internationale Familien.

Internationale Familien sind sensibler den Mißständen, weil sie Vergleiche haben, und ihnen eine andere Rechtsordnung zur Verfügung steht, und sie setzten sich darum u.U. dagegen stärker zu Wehr als rein deutsche Familien.

Im Falle der Familie Columbo gäbe es immer noch einen deutschen Haftbefehl vom August 2008.
Gutachter (expert psychologue), Verfahrenspfleger und Umgangspfleger würden im Einzelnen schlecht definierte und abgegrenzte Aufgaben erledigen. Die Auftragsvergabe und das Zusammenspiel mit den Gerichten ist nicht kontrollierbar und nicht nachvollziehbar.

Die von den Gerichten vorgenommenen Kriterien “bindungsfähig” sowie “bindungstoleranter Elternteil” überzeugen nicht.


Wegen einer Nachfolgegruppe nach dem EG Zeitplan musste die Diskussion dann abgebrochen werden und wurde auf dem Flur des Parlaments sowie in einer Gastronomie des Parlaments in Einzelgesprächen fortgesetzt werden.



Beim Einzelgespräch mit den Teilnehmern der Pressekonferenz stellten sich z.T. schreckliche Einzelschicksale heraus, an denen die deutschen Jugendämter und die deutschen Familiengerichte maßgeblich und unheilvoll beteiligt waren. Darin gibt es durchaus ein System.
Das sind hauptsächlich massive finanzielle eigene Interessen an der Wegnahme von Kindern unter einem Vorwand. Die Wegnahme der Tochter wegen einer Rechtschreibschwäche, die Wegnahme des Kindes, weil in der Küche ein Messer herumlag, die Wegnahme von Kindern, weil ein bösartiger Nachbar üble Nachrede betrieben hat, seien nur als haarsträubende Beispiele genannt.

Und die entmachteten Eltern müssen dann dem durchaus auch feststellbaren Mißbrauch in den Heimen, z.B. in Form von sexuellen Übergriffen an Jugendlichen, oder Abgleiten in die Kriminalität, vollkommen hilflos und tatenlos zusehen. In einem hier bekannten Fall wurde der Mutter dann irgendwann mitgeteilt, daß das Kind gestorben sei. Akteneinsicht wurde der eigenen Mutter niemals gewährt.




Ob das Jugendamt in der bisherigen Form weiter Bestand haben kann, erscheint insgesamt mehr als fraglich. Es wird Zeit für eine echte, radikale Reform nicht nur der Jugendämter, sondern des gesamten antiquierten deutschen Familienrechts. 

Schließlich stellte sich noch die neue europäische Mediatorin vor. Die Möglichkeit besteht für eine Streitschlichtung bei grenzüberschreitenden Kindesentführungen. Ihr lägen inzwischen bereits ca. 500 Verfahren je Mitgliedsland zur Schlichtung vor.



von A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
Kontakt: info@anif.de
Tel. +49 (0) 7221-3939752

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