24.03.12

Prof.Dr. Klenner prüft Gutachten von Frau Bettina Tschirschwitz

Anfang Februar 2012 wandten sich Mitglieder der Interessengemeinschaft Justizopfer Familiengericht Nauen mit vier ihnen vorliegenden Gutachten der Sachverständigen Bettina Tschirschwitz an Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner (http://wikimannia.org/Wolfgang_Klenner) mit der Bitte, zu diesen Gutachten Stellung zu nehmen.

Gutachten von Frau Bettina Tschirschwitz

GutachtenDie vier Gutachten wurden im Rahmen familienrechtlicher Auseinandersetzungen durch die Gerichte Tempelhof-Kreuzberg und Nauen in Auftrag gegeben. In zwei der Gerichtsbeschlüsse wird explizit ein fachpsychologisches Gutachten beauftragt, in den anderen beiden sind die zu beantwortenden Fragestellungen eindeutig fachpsychologischer Natur.
Mit der Gutachtenerstellung wurde in allen vier Fällen Frau Bettina Tschirschwitz beauftragt, die nun aber leider keine Psychologin und erst recht keine Fachpsychologin ist und dementsprechend auch keine fachpsychologischen Gutachten erstellen kann. Das sehen zwar die Betroffenen so, nicht aber die Gerichte. Diese nehmen jedenfalls dankbar die Gutachten an, ohne sich kritisch mit ihrem Inhalt auseinanderzusetzen.
Auch der BDP (Bundesverband deutscher Psychologen und Psychologinnen) scheint entsetzt, dass die Gerichte Gutachter nach freien Dünken aussuchen und beauftragen. Die Pressestelle des BDP infomierte den Autor des Artikels jedenfalls telefonisch darüber, dass auf den Internetseiten des Verbands explizit auf die Eignung des Psychologen zum Gutachter sowie die dafür notwendigen Qualifikationen hingewiesen wird.
In den Gutachten der Tschirschwitz findet man allerlei Absurditäten, die nach Ansicht einiger Straftatbestände darstellen, sicherlich aber die Verwertbarkeit des Gutachtens unmöglich machen.

Prof.Dr. Klenner spricht Tschirschwitz erforderliche Qualifikation ab

Herr Prof.Dr. Klenner widmete sich den vier Gutachten und stellt in einem Schreiben an den Autor dieses Artikels fest:
"Ihrer Bitte komme ich aus sachlichen Gründen nach, in dem ich den mir vorliegenden Gutachtentext darauf untersuche, ob er einen Beitrag zu der dem Gericht obliegenden Wahrheitsfindung und zur Wiederherstellung des Rechtsfrieden durch Lösung des dem Rechtsverfahren zugrundeliegenden zwischenmenschlich-familiären Beziehungsproblems liefert. Wobei die Kennzeichnung als Familienrechtliches Sachverständigengutachten offenbar nur die Tatsache kaschieren soll, es nicht Psychologisches Sachverständigengutachten nennen zu können, obwohl der auf Seite 3 des Gutachtentextes wiedergegebene gerichtliche Auftrag [...] nur mit psychologischen Erkenntnismitteln zu erfüllen ist.Diese Erkenntnismittel stehen jedoch der Sachverständigen Tschirschwitz als Diplom-Sozialpädagogin nicht zur Verfügung."
[...]
", blieb ihr immer noch die Pflicht vor Auftragsübernahme gemäß §407a ZPO, unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in ihr Fachgebiet falle und ohne Hinzuziehung weiterer Sachverständiger erfüllt werden kann. Und dieser Pflicht ist Frau Tschirschwitz offensichtlich nicht nachgekommen."
[...]
"Positiv zu bewerten ist auch, dass sich die Sachverständige nicht anbot, ein psychologisches Gutachten zu liefern. Denn von der hier gefragten Sache der Angewandten Psychologie versteht sie nichts, muß sie als Sozialpädagogin auch nicht."
[...]
"Der als Familienrechtliches Sachverständigengutachten bezeichnete Text liefert weder einen Beitrag zu der dem Gericht obliegenden Wahrheitsfindung noch zur Erhaltung bzw. Herstellung des Rechtsfriedens".

Interessengemeinschaft prüft die nächsten Schritte

Ein Arbeitskreis der Interessengemeinschaft prüft nun gemeinsam mit Anwälten die folgenden juristischen Schritte. Offensichtlich wurde hier grob fahrlässig gehandelt, so daß Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten.
Auf Anfrage stellen wir gern die komplette Stellungnahme des Herrn Prof.Dr. Klenner als PDF-Dokument zur Verfügung.


http://www.justizopfer-nauen.de/modules/AMS/article.php?storyid=10

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