29.05.12

Vaterverbot.at Parlamentarische Bürgerinitiative zur Reform des Familienrechts

Am 26.4.2012 reichte der Verein vaterverbot.at eine Bürgerinitiative zur Reform des Familienrechts im Parlament ein. Mit übergeben wurden die Listen von mehr als 14.000 Unterstützern. 


Inhalt der Bürgerinitiative:
- Das Recht der Kinder auf beide Elternteile.
- Betreuung der Kinder durch beide Elternteile.
- Absolute Gleichberechtigung beider Elternteile.
- Gemeinsame automatische Obsorge als Standard.
- Ein gleichberechtigtes Unterhaltsmodell.

Weitere Unterstützungserklärungen können abgeben werden unter:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00041/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung

Volltext der Bürgeriniative:www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00041/fname_252312.pdf
Forderungskatalog:
www.vaterverbot.at/fileadmin/downloads/verein/Forderungskatalog_vaterverbot_2012.pdf



Bild oben v.l.: Hubert Tockner (Landesleiter Salzburg), Ing. Norbert Grabner (Obmann),
Mag. Ernst Zimmermann (Parlamentsdirektion), Franz Masser (Redaktionsleiter), Josef Prutsch
(Leiter Outdoor-Aktionen Steiermark)

Newsletter 5/2012 zur Bürgerinitiative

Pressetext

Parlamentarische Bürgerinitiative zur Reform des Familienrechts
Der Verein vaterverbot.at startete nun seine parlamentarische Bürgerinitiative zur Reform des Familienrechts. Die bereits bei der Einbringung übergebene Liste von mehr als 14.000 Unterstützern, unterstreicht den Willen der Bevölkerung, im Zuge der Familienrechtsreform 2012 den sieben Punkte umfassenden Forderungskatalog in den Gesetzesrang zu übernehmen. Die Bevölkerung verlangt von der Politik die Einführung der automatischen gemeinsamen Obsorge unabhängig vom Familienstatus. Doppelresidenz als vorrangiges Betreuungsmodell, wodurch beiden Elternteilen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben wird ihre Kinder zu betreuen und Kinder trotz Trennung beide Elternteile vollwertig erhalten bleiben. Die Einführung gleichberechtigte Elternrechte. Durchsetzung von Umgangsregelungsbeschlüssen mit spürbaren Sanktionen für die umgangsrechtsverweigernde Person, da es sich um Menschenrechtsverletzungen handelt. Eine Neugestaltung des Unterhaltsrechts, wo Betreuungsleistungen durch beide Elternteile gleichwertig berücksichtigt werden, sowie eine kindgerechte Übergabe / Übernahme-Regelung durch gleichmäßige Belastung beider Elternteile. vaterverbot.at und seine Unterstützer sind davon überzeugt, das durch die Übernahme der Forderungen das Elternstreitvermeidungsprinzip umgesetzt wird. Volkswirtschaftlich gesehen ist es sinnvoller lebensfähige Trennungseltern zu haben, als Väter, die jeder Motivation beraubt sind bzw. Mütter, die durch Doppelbelastungen überfordert jede Perspektive verlieren!

Bilder für Presse in hoher Auflösung

Bild 1
Bild 2


http://www.vaterverbot.at/buergerinitiative.html 

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