15.07.12

Deutsches Jugendamt : Der Erziehungswissenschaftler Prof. Heinrich Kupffer sagt über das System Jugendamt

 
"Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig.

Die Ämter leisten als "Sachverständige Behörde" offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht.
Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften.

Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar "Parteiliche" Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird.

Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht.
So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik.
Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte.

Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung.
Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können…

Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz."


Anmerkung:
Brisant wird die Sache dann, wenn ein Mensch durch das Jugendamt zu Tode kommt oder zu Schaden. Wurde hier Mord oder schwere Körperverletzung und andere Verbrechen legalisiert? 
Ein Freibrief für Psychogruppen, Esoteriker, Scientology, Pädophile, Stasi, windige Geschäftemacher, Emporkömmlinge, etc.?
Meiner Meinung nach stellt das Jugendamt mit seiner unbegrenzten Machtfülle und Befugnis sich aller Elemente des Staates zu seinem Nutzen dienstbar zu machen „einen Staat im Staate“ dar – zumal hier auch die Kontrollinstanz fehlt - und ist deshalb schon innere Sicherheits-gefährdend. Wie geht das mit dem Grundgesetz konform?

1 Kommentar:

  1. ACHTUNG BÜRGER DER BRD + EUROPA++ WAS JETZT AUF UNS ZUKOMMT DA WAR HITLER EINe SCHNEEBALLSCHALCHT +++++++
    MAN HAT MICH VOR 20 JAHREN UNSCHULDIG INS GEFÄNGNIS GESTECKT IN DER BRD ++ WO IST HIER DER NATIONALE WIDERSTAND +++ DER BLÖDE DEUTSCHE IST BEREITS SEIT +++ 1945 TOD +++ AMEN +++
    astrowolf007@aim.com ++ weitersagen

    AntwortenLöschen