15.11.12

Brief an die Abgeordneten des Bundestages – betrifft: Bedenken zu “Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern” 16. September 2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundestages,

derzeit liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vor, der mir einige Sorge bereitet.

Erst gestern begleitete ich einen Vater zu einem Gerichtsprozess. Dieser nicht mit der Kindesmutter verheiratete, liebevoll um seinen Sohn bemühte Vater kämpft seit Monaten um die Aufrechterhaltung seines Kontaktes zu seinem Sohn. Andere Väter kämpften jahrelang darum, werden durch die Argumentation der Kindesmutter, (die manchmal sogar äußerst irrig ist), dem dieser Argumentation folgenden Jugendamt samt Familiengericht ausgebootet. Das Kind wird so von seinem Vater abgespalten. Die Mutter erreicht ihr Ziel: 

Umgangsausschluss oder Alleinsorge für das Kind.
Die Praxis zeigt, dass es für sich liebevoll um ihre Kinder sorgende Väter und auch Mütter, kaum eine Möglichkeit mehr gibt, Ihrer Verpflichtung nach Grundrecht Artikel 6 Absatz 2 nachzukommen, wenn der andere Elternteil ihn programmiert aus der Sorge um das Kind Stück für Stück – auch mit Hilfe des Jugendamtes und der Justiz – hinausdrängt.

Erbitterte Kämpfe um die Aufrechterhaltung der Beziehung zum Kind entstehen. Jugendamt und Familiengericht erkennen die Einflussnahme des spaltenden Elternteiles häufig nicht und agieren aus Blindheit heraus. Oftmals verlieren die auf diese Weise entsorgten Elternteile beim Kampf um das Kind neben ihren Kindern noch ihre gesamte Existenz, bedingt durch die Kraft, die sie für diese Kämpfe – durchaus auch jahrelang – aufbringen müssen. Im Bayerischen Landtag wurde vergangenen Jahres die Anzahl der von einem ihrer Elternteile getrennten Kinder auf 400 Kinder täglich beziffert, die durch den kinderbesitzenden Elternteil und in Folge dessen durch Jugendamt und Justiz gespalten wurden.
Diese Kämpfe um das Kind schlagen sich auf das Befinden des Kindes nieder. Die Kinder leiden in diesen Situationen. Auch die Eltern leiden, die aus ihrem Kampf nicht herauskommen. Jeder möchte ja das Gute für sein Kind erreichen. Jugendämter und Gerichte erweisen sich in Deutschland als kinderbesitzerlastig und haben viel zu wenig Möglichkeiten, den Streitigkeiten der Eltern entschieden Halt zu gebieten und diesen Zwist grundlegend aufzuklären und somit zu beseitigen.

In Kanada werden streitende Eltern in eine Elternschule geschickt. Somit wird vermieden, dass ein Elternteil zum allein herrschenden Elternteil über das Kind wird und durch diesen Umstand den anderen Elternteil genauso beherrschen kann wie das Kind.

Bitte prüfen Sie die vorliegende Gesetzesvorlage auf entscheidende Kriterien, die ein Kommunikatives Miteinander der sich trennenden Elternteile in den Vordergrund stellt und nicht die Spaltung der Kinder von einem Elternteil.

Gute Ansätze hat schon seit drei Jahren das Fachmagazin für kindgerechte Familienpolitik PAPA-YA, das jetzt mit wichtigen Beiträgen zur Situation in Deutschland in seiner neuen Auflage erscheint.  In diesem Magazin schreiben Betroffene genauso wie Wissenschaftler und an Trennung und Scheidung partizipierende Professionen.
Jetzt gerade beschäftigt sich die kommende Ausgabe mit der Paritätischen Doppelresidenz, der Positionierung der Parteien dazu und der zwar von den Parteien erwünschten, bislang aber nicht gesetzlich verankerten Paritätischen Doppelresidenz in Deutschland. Sowohl bei der Paritätischen Doppelresidenz als auch bei dem vorliegenden Gesetzeswurf zur Reform der elternlichen Sorge wird in Deutschland nicht bedacht, dass der den Kinderbesitz anstrebende Elternteil sowohl das Jugendamt als auch die Justiz dazu benutzen kann, den anderen Elternteil auszuschalten. Dieser Manipulation muss dem Wohl des Kindes wegen Einhalt geboten werden. Die Kinder brauchen beide Eltern – in gutem Einvernehmen.

Im Aufsatz “Interdisziplinäre Fachtagung Elternstreit und Kindeswohl” – ein Nachbericht der Fachtagung aus Leipzig in diesem Fachmagazin werden von der Expertin für Kinder nach Trennung und Scheidung, Frau Dipl. Psych. Ursula Kodjoe, wichtige Hinweise zur Praxis der Trennung der Kinder von einem ihrer Elternteile hier in Deutschland beschrieben. Frau Kodjoe ist der Meinung, dass es noch eine Generation dauern würde, bis alle an Trennung und Scheidung partizipierenden Professionen erkennen würden, dass ein Kind seine beiden Eltern braucht.
Noch eine Generation ? So weit darf es nicht kommen. Bitte greifen Sie ein !


“Familie erhalten – notfalls nach Trennung, dann aber erst recht!”   Dieser Leitsatz sollte Eingang in den Gesetzentwurf finden und konsequent um- und durchgesetzt werden.
Bitte überprüfen Sie den vorliegenden Gesetzentwurf auf diese Kriterien hin.
Danke.
Heiderose Manthey 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen