04.02.13

PAS - Eltern Kind Entfremdung - Kinder, Kinder,...

Kinder, Kinder,...
 
Geahnt haben es viele Betroffene schon lange. Jetzt ist es wissenschaftlich belegt. Trennungs- und Scheidungskinder werden in Deutschland sehr oft gezielt „strategisch vom anderen Elternteil entfremdet“. In der „KiMiss-Studie 2012“ werden „körperlicher wie der emotionale Missbrauch, monopolisiertes Sorgerecht“ bis hin zu „bewussten Täuschungen von Gerichten und falschen Beschuldigungen“ aufgeführt und angeprangert. Lügen, betrügen – gängige Praxis vor dem Familiengericht. 

Hauptverantwortliche: Mütter und Väter, die dem anderen Elternteil die faire, gleichberechtigte Verteilung der Elternrolle verweigern – teils oft auch „dank“ juristischer und behördlicher „Hilfe“.

 


Deutschland ist kein Paradies für Kinder. Weder über Weihnachten, noch den Rest des Jahres. Nicht für etliche Trennungs- und Scheidungskinder. Anstatt wahres, aufrichtiges Kindeswohl in Streitfällen in den Mittelpunkt zu stellen, tragen zahlreiche einstige Paare ihre Trennungs- und Elternprobleme auf dem Rücken ihrer Sprösslinge aus. Ämter, Behörden, Vereine, Kanzleien und Gerichte trügen ihren Anteil mit bei.

 Recht haben und Recht bekommen, das sind bekanntlich ganz unterschiedliche Dinge. Hintergrund: Unser Staat und die Rechtsprechung stehen im Zweifel der allein Sorgeberechtigten oder dem Elternteil zur Seite, bei dem das Kind lebt oder die Kinder aufwachsen. Warum? Weil eine Mutter, die ihr Kind erzieht, oder ein Vater, beim Familiengericht in der Regel als „der bessere Elternteil“ angesehen wird. Als juristisches Schutzschild gelten unter anderem das alleinige Sorgerecht und auch der Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort des Nachwuchses – tituliert als „Kindeswohl“. Das ist allerdings ein sehr, sehr dehnbarer Begriff.
 Seit dem Aufheben des automatischen Sorgerechts in Deutschland für die Kindsmutter – vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg – hat sich das Blatt zwar ein wenig gewendet, allerdings in der Theorie, auf dem geduldigen Papier. In der Praxis wird in vielen Fällen weiter an alten Rollenbildern festgehalten. Von Gleichbehandlung oder der gewünschten geschlechtlichen Gleichberechtigung kann dann keine Rede sein.
 Eine im November veröffentlichte Studie der Medizinischen Fakultät der Eberhard Karls-Universität Tübingen legt den Fokus auf die Lebenssituation der Trennungs- und Scheidungskinder in unserer Republik. Daten von Vätern und Müttern wurden erhoben, die getrennt von ihren Kindern leben und weniger Kontakt haben, als sie sich wünschen.

 „Die Ergebnisse deuten auf systematische Probleme im familiengerichtlichen Bereich hin. Täuschungen von Gerichten, Falschbeschuldigungen und Beeinflussung von Verfahren und Verfahrensbeteiligten werden in fast jedem zweiten Fall genannt“, so ein Zitat aus der Zusammenfassung der Studie. Im Klartext: Vor Gericht wird gelogen, getrickst und betrogen, um das Kind oder die Kinder dem anderen Elternteil vorzuenthalten – sie zu entfremden.
 Grundlage der „KiMiss-Studie 2012“: Zwischen Anfang Januar und Mai wurden über vier Monate Fragebögen für 1.426 Kinder ausgefüllt. Untersucht wurden Strategien, „die eine Entfremdung des Kindes vom anderen Elternteil zur Folge haben“. Laut Studie geben die Befragten in 80 Prozent der Fälle an, „dass ihnen jede Form einer fairen und gleichberechtigten Verteilung der Elternrolle verweigert wird“.

 Was heißt das in der Praxis? Sie erhalten keine Informationen über ihr Kind oder ihre Kinder. In über 70 Prozent der Fälle werden der Kontakt zum Kind unterbunden und Umgangsregeln ausgehebelt, gezielt missachtet. Dabei besteht laut Gesetz „das Recht und die Pflicht auf Umgang“. Auch, wenn kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Die Kritik der Studienteilnehmer und der -verfasser: „Viele der Probleme lassen sich auf eine monopolisierte Sorgerechtsregelung zurückführen.“ Insbesondere, wenn eine Mutter darüber verfügen kann, „ob und in welchem Umfang der andere Elternteil sich um ein gemeinsames Kind kümmern und Kontakt zu ihm pflegen kann“. Die Mütter haben in der Regel das alleinige Sorgerecht auf Grund der Geburt des Kinds.

 Sage und schreibe 75 Prozent der Studienteilnehmer sehen ihr Kind, wenn es zwischen den Stühlen sitzt, durch den anderen Elternteil als „misshandelt“ oder „missbraucht“ an. 49 Prozent verwenden die Worte „Kindesmissbrauch“ und „-misshandlung“ in direkter Form. „Etwa 20 Prozent der Befragten geben an, dass das Kind von ihnen vollständig entfremdet sei, oder keinen Kontakt mehr zu ihnen habe oder wolle“, so ein weiteres Ergebnis. Die Angst, die Mutter, ihre Liebe, zu verlieren, bis hin zum Bett und Kühlschrank, ist eben stärker, wenn gezielt manipuliert und instrumentalisiert wird, als die Liebe zum Vater. Wobei auch Mütter durch väterlichen Machtmissbrauch in diese Lage kommen können. Die wirklich Leidtragenden sind aber immer die Kinder.
 Angeprangert wird in der Studie zudem ein Kommerzialisieren des familienrechtlichen Systems durch Juristen und andere eingebundene Berufsgruppen. Hier wird von Betroffenen zum Beispiel auch „Willkür und Inkompetenz von Behörden“ angeführt. Einige sind der Ansicht, „dass sie psychisch und finanziell zerstört und um einen der wichtigsten Bestandteile ihres Lebens beraubt worden seien“.

 Nicht zu vergessen, dass in den seltensten Fällen das Lügen, um das Kind an sich zu klammern und Prozessbeteiligte hinters Licht zu führen, strafrechtliche Konsequenzen bei Familiengerichten hat – ganz im Gegensatz zu sonstigen juristischen Verfahren. Die Mütter oder Väter betrieben oft bewusst ein übles „Spiel auf Zeit“, um möglichst lange den Umgang zu verhindern oder einzuschränken. Meist mit großem Erfolg.

 Die Verfasser der aktuellen „KiMiss-Studie 2012“ sehen dringenden Handlungsbedarf: „Die Studienergebnisse verlangen, die Begriffe ‘Kindeswohl‘, ‘Kindeswohlgefährdung‘, ‘Kindesmissbrauch‘ und ‘Kindesmisshandlung‘ zu definieren. Insbesondere erscheint die Klärung der Frage notwendig, in welchem Ausmaß die bestehende Rechtslage oder Rechtspraxis einen Sorgerechtsmissbrauch erlaubt, im Grund einem Missbrauch oder einer Misshandlung des anderen Elternteils gleichkommt und in seiner Relevanz für das Kind und dessen psychosoziale Entwicklung beurteilt werden müsste.“

 Mütter wie Väter sollten nicht Rache- oder Machtgelüste über das Wohl ihres Kinds stellen. Der gesamte Apparat – im Einsatz es zu schützen – dürfe sich nicht durch falsche Aussagen und Darstellungen blenden lassen. Kinder lieben Mutter und Vater. Sie wollen nicht Spielball von Rache, Hass, Wut, Eifersucht oder Enttäuschung werden. Vor allem wollen sie nicht ausgespielt und zu Entscheidungen gezwungen werden, welche die Liebe und Zuneigung zu Mutter oder Vater betreffen. Sie wollen bedingungslos lieben.

Wer mit Lügen ein Kind an sich bindet, gar entfremdet, schadet nicht dem Ex-Partner, sondern dem Kind. 
Und die Gerichte sind gefragt und gefordert, das wahre, echte Wohl des Kinds zu verfolgen. Nicht wie angeprangert, die Interessen des sich besser „verkaufenden“ Elternteils zu unterstützen. Lügen, tricksen und Fakten gilt es zu unterscheiden – frühzeitig. Es gehen sonst Umgangsjahre ins Land, die dem Kind buchstäblich gestohlen werden – meistens durch die Mutter. Es gilt das Grundrecht, die Pflicht, den Kindern umfassenden Umgang zu erlauben.


 Die Studie online: www.kimiss.uni-tuebingen.de/get/KiMissDatenbericht2012.pdf. kert

http://www.wochenblatt-journal.de/index.php?id=25&tx_ttnews[tt_news]=1823&cHash=8d923a51d5fc3e0b6736d517fb5854bc 

3 Kommentare:

  1. Anonym13:03

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich kann diesen Artikel nur unterstreichen. Bei mir liegt jedoch der umgekehrte Fall vor. Mir, als Mutter dreier Kinder, wurde durch den zu allen Taten bereite Kindesvater meine älteste Tochter weggenommen. Meine Bemühungen und auch die Bemühungen vom Verfahrenspfleger, meiner Anwältin wie auch vom Jugendamt sind vor all den unberechtigten und nicht nachgewiesenen Anschuldigungen, Verleugnungen des Kindesvaters beim OLG Hamm im September 2012 gescheitert. Gegen das Gutachten durfte gar nicht erst gesprochen werden (der Verfahrenspfleger wurde im Gerichtssaal durch die Anwältin und den Richtern für seine treffende Stellungnahme gerügt!). Er hatte das Spiel der Gegenpartei durchschaut und somit auch das Gutachten bzw. dessen Verfasserin negativ kritisiert.
    Es war ganz klar ersichtlich, dass es hierbei nicht mehr um das Kindeswohl ging, sondern eher das Prinzip: Die eine Krähe hackt der anderen Krähe nicht das Auge aus. Bei meinem Fall wurden die Interessen des Kindesvaters berücksichtigt, obwohl er nur 2-3 Mal um das gemeinsame Kind kümmerte.
    Es wurde ihm das Kind zugesprochen, sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt erhalten. Kurz nach Weihnachten 2012 wurde mein Kind aus unserer Familie gerissen und somit auch von 2 weiteren Geschwisterkindern.
    Nun ist der genau so, dass eine Entfremdung stattfindet, verursacht durch den Kindesvater, da er sich immer wieder etwas einfallen lässt, damit ich mein Kind bzw. die Geschwisterkinder ihre Schwester nicht sehen können. Dazu kommt die Entfernung, nämlich rund 650 km.
    Eine Klage auf Umgangsrecht ist bereits in Arbeit. Was bleibt mir anderes übrig, als diesen Weg gehen zu müssen?! Wenn ich nicht um mein Kind kämpfe, wer sonst?

    Mit freundlichen Grüßen

    eine Mutter aus NRW

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  2. Anonym00:43

    Hallo,

    ich bin Mutter und mir geschah genau das und geschiet immer weiter und gravierender zu Lasten meines Kindes ... Bitte schaut auf meiner Seite und helft mir ... Danke mutter aus Österreich

    https://www.facebook.com/groups/497071740347885/

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  3. Anonym10:23

    Hallo,
    ich bin ein Vater von 3 Kindern (und 2 Katzen). Bei der Trennung nach über 25 Ehejahren war ein Kind schon erwachsen mit eigener Wohnung, die beiden anderen Kinder damals 13 und 19 blieben zunächst bei mir und hielten zu mir. Der Jüngste wollte erst nicht zur Mama, ich habe ihn aber regelmäßig überreden können, so dass der Kontakt tatsächlich 14 tägig und regelmäßig war.

    Nach dem Auszug meiner mittlerweile Ex brach zuerst der Kontakt zur Ältesten nach 3 Monaten ab.

    Nach insgesamt 9 Monaten zog dann auch mein großer Sohn aus und wollte mich sogar verklagen. Er und meine Ex überwiesen sich gegenseitig Geld, damit ich auch mehr Trennungsunterhalt zahlen sollte. Auch hier brach der Kontakt komplett ab, der eigene Sohn wollte seiner Vater sogar wegen Geldforderungen zusammenschlagen.

    Der große Sohn verschaffte sich Zugang zu meiner Wohnung während meiner Abwesenheit und "organisierte" Dinge für sich und seine Mutter aus meinem Hausstand und meinen Anschaffungen. Der Jüngste bekam das mit, wurde aber zum Schweigen verdonnert.

    Nach 1,5 Jahren zog dann mit 15 auch der Jüngste zu ihr, sämtlicher Kontakt brach dann auch hier ab.
    Nach 1 Jahr verschwand die erste Hauskatze (ein Freigängertier), nach 3 Jahren die zweite Katze (gechipt und registriert auf mich) -natürlich auch während meiner Abwesenheit -, jeweils unter Mithilfe der eigenen Kinder und verbringen nun ihr Dasein in einer Etagenwohnung.
    So werden heutzutage Kinder als Waffe -scheißegal was aus ihnen wird - missbraucht und ich muss als Vater relativ tatenlos zusehen.

    Jetzt hat das AG jüngst entschieden, dass beide Katzen (sie werden als Hausrat) bei ihr in der Wohnung bleiben dürfen: Ich könne nicht nachweisen, dass die gechipte registrierte Katze mein Alleineigentum sei.
    Wo ist da eine gerechte Aufteilung:
    Kinder weg, Katzen weg, was kommt als Nächstes?

    Liebe Väter (sind meistens die Betroffenen) aber auch die wenigen betroffenen Mütter :

    Wann schaffen wir es in unserem ach angeblich so zivilisierten Land endlich diese Missstände, für mich Kindesmissbräuche, zu unterbinden.

    Rechtsanwälte verdienen sich dumm und dämlich, Richter sind gelangweilt und entscheiden in alter Gutsherrenart -meist zugunsten des ach so schwachen Geschlechtes.
    Das Kindeswohl ist da nur Nebensache:

    Geschäftsfeld Familienrecht mit einem Milliardenumsatz und der Staat sieht recht tatenlos zu.

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