21.09.13

Offener Brief vom Väteraufbruch für Kinder e.V. - K A M P F D E M F A M I L I E N Z E R S T Ö R U N G S S Y S T E M ! ! !




25. August 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

offensichtlich geht es nicht anders, einer Mutter, einem Vater und deren Baby zu ihrem besonders schützenswerten Recht auf Familie nach Art 6 GG zu verhelfen, als die Beteiligten Personen anzuzeigen.

Dieses ist heute geschehen.

Da es von unserer Seite NICHTS zu verheimlichen gibt und WIR nicht um unseren guten Ruf fürchten müssen, wird die Strafanzieige, in welcher die verdächtigten Strafanzeigen des Beteiligten Klinikpersonals angezeigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

UNS sind die kindeswohlschädigenden Strukturen des sogenannten "Saystems" bestens bekannt.

Hier wie auch anderswo, erteilen Schulrektoren wie z.B. Dr. Oster vom St. Hildegardis Mädchengymnasium sorgenden Vätern Hausverbote und erstatten sogar Strafanzeigen, wenn diese Väter versuchen, an der Schule als einzdige "Öffentliche Einrichtung", an der man Geburtstagsgeschenke seinen Kindern zukommen lassen könnte, ieses auch zu tun.

Hochbezahlte "Fachkräfte" wie z.B. Frau Ulla Bundrock-Muhs von der eigenen Firma www.querkopf.de sehen sich leider außer Stande, trotz der honorigen Bezahlung durch das Jugendamt in Höhe von 60 € netto je Stunde für bis zu 40 Monatsstunden, den Kindern und dem Vater zu helfen.

Das ist leider "systembedingt" und sorgt m.E. einzig dafür, dass die hochbetahlte "Hilfe" möglichst lange gewährt und bezahlt werden kann.
Ob der hier "Hilfe-beantragende" Elternteil an den bis zu 2.850 Euro bruto jeden Monat, an diesen "Vergütungen" beteiligt wird und ob die Beteiligten Mitarbeiter in den Kindwegnehmenden Krankenhäusern Provisionszahlungen erhalten, kann weder behauptet noch dementiert werden.

Dieses wird vertrauensvoll in die Verantwortung der ermittelnden Staatsanwaltschaften gelegt.

Alle Leser sollten sich jedoch einmal das "Kinderhaus Renkenberge" in Niedersachsen etwas genauer anschauen.
Dort teilte der 16 jährige Marcel W. mit ursprünglichem Wohnsitz in Dortmund mit, dass er dreimaltäglich RESTOL verabreicht bekäme.
Seine "Diagnose" war Marcel nicht bekannt.
Jedoch wusste er, dass er das Zeug nehmen müsse, damit er nicht so oft "ausraste".

Das Psychopharmazeutikum (Bromazepam) wird übrigens Erwachsenen Patienten in der Regel nur einmal abends verabreicht!
Die dreifache Dosierung orgte bei Marcel ggf. für die Sprachauffälligkeiten und den nicht mehr regulären Muskeltonus.

Er, seine zwei Geschwister und ein anwesendes Mädchen haben panische Agst vor dem Leiter des Privatkinderheimes Brands und sprangen bei dessen Erblicken schreckhaft und Angsterfüllt Schutzsuchend hinter die Hecke!

U.a. das Jugendamt in Vechta, namentlich Herrr Andre Grabbe, sit an der Fremdunterbringung eines Kindes in diesem "Heim" beteiligt.

Es handelt sich um den 14-jährigen Manuel W., dessen Mutter Deutschland NICHT mit dem damals 13-jährigen Sohn im Besitz ihres Sorgerechtes verlassen durfte.

Ggf. ausschließlich aus dem Grund, dass dann die3hochgepriesene hohe Auslastungsquote des "Kinderhauses Renkenberge" leiden könnte und weil sodann die Einnahmen in vermuteter Höhe von rd. 8.000 € jeden Monat wegfallen könnten!

Denn: Nachdem an der Gesundheitssorgeberechtigten Mutter vorbei, bereits eine Psychotherapie für Manuel veranlasst und ggf. sogar bereits abgerechnet wurde und ggf. sogar bereits mit diesem ggf. Scheinargument bereits der erhöhte "Pflegesatz" generiert wurde, stellte Herr André Grabbe vom Jugendamt Vechta einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Entzug der Gesundheitssorge bei der, um das Wohl ihres Kindes besorgten Mutter.

Mal gut, dass ein kundiger Beistand in der Gerichts-Verhandlung in Papanburg anwesend war, welcher verhindern konnte, dass die Mutter dort vollends verarscht wurde.

So konnte er die Richterin Tolksdorf erinnern, dass Herr André Grabbe doch die Aktivlegitimation seines Arbeitgebers, sprich dem Landrat benötigte, um, wie von der Richterin vorgeschlagen, den Antrag auf Entziehung des Sorgerechts bei der Mutter im Hauptsacheverfahren, als Antrag im einstweiligen Anordnungsverfahren umzuändern.

Hier sah Frau Tolksdorf, die dem Jugendamt sehr zugetan war und den Beistand zu Beginn wütend und zornig angesehen und "angesprochen" hatte, ein Problem.

Dieses wurde sodann auf den Vertreter des Jugendamtes abgewälzt :-)

Die Verfahrensbeiständin des Kindes, Frau "Rechtsanwältin" Brake, mahnte Herrn Grabbe an einigen Punkten durch Handzeichen zur Beruhigung.

Da es der Aufmerksamkeit der Richterin nicht entging, dass der Beistand die Mimiken, Gestiken und Gestikulierungen der übrigen Beteiligten, zu denen Frau Tolksdorf ein eher freundschaftliches Verhältnis zu pflegen schien, mahnte sie den Beistand "aufzupassen" und "nach vorn zu schauen". - Ja, Frau "Lehrerin"....

Naja, wer in den drei "Verhandlungen" Nachhilfe in Rechtskunde erhalten haben könnte, liegt vermutlich in den Augen der Betrachter.

In Duisburg erhalten solch aufgeweckte Beistände vom Jugendamt, hier, Frau Melanie Mattausch, JA Duisburg Rheinhausen, gerne mal eine Psychiatrische Diagnose.

Wie in 30 % der bekannten Jugendamtsfälle "Narzisstische Persönlichkeitsstörung" - beim betreffenden Vater sogar krankhaft.

Herr Fastabend, der aktuelle Jugendamtsleiter schließt sich zumindest vermutungsweise seit einigen Monaten solchen Diagnosen an und legt dem Vater dringend nahe, sich eine psychologische oder psychiatrische Hilfe zu holen.

Damit gibt er natürlich Wasser auf die Mühle der entfremdenden Mutter, welche sogleich ihren Kindern von den vermeintlichen "Diagnosen" deren Vater berichtet und damit in erheblichem Maße von der ihr obliegenden Wohlverhaltenspflicht abzuweichen pflegt.

Naja, auch wenn zu unterstellen ist, dass die junge Familienricterin Jennifer Schiefer (alle Beteiligten sind auch hier einkopiert) den Braten längst durchschaut hat, so unterstützt sie m.E. die fortdauernde Familienzerstörung. U.a. auch durch die permanente Gewährung der Pfändungsmöglichkeit der Mutter in sämtliche Einnahmequellen des vierfachen Vaters.

Das muss den Frauen in Machtpositionen wahrscheinlich eine große Freude bereiten.

Von satanistischen Theorien, wie sie Herr Winfried Sobottka, Dortmund verbreitet, will ich hier mal lieber nicht sprechen.

Wer mehr erfahren will, über die Wirtschaftsmacht der Fremdbetreuungsindustrie und Familienzerstörungsmächte, der kann sich sehr gerne bei mir melden.

Vorab sei auf die Firmen wie

Momo-Netreuungsprojekte GmbH
Wellenbrecher
Andante
Sonderpflege e.V.
St. Joseph gGmbH´s in aller Orten
Augustinus GmbH z.B. Gelsenkirchen (u.a. Frau Schwarz, die Umgang zweier 13 und 15 jähriger Jungen in Gemeinschaft mit dem Amtsvormund der Stadt Gladbeck Kuschnerus vereitelt)
Perspektive GmbH Datteln (o.ä.) mit der Geschäftsführerin Hildegard Overfeld, welche gerne mal Verfahrensbeistandschaften übernimmt und sich anschließend zur Vormünderin bestellen läßt und die Kinder in die eigene Firma (Kindervermittlungsdienst im Auftrag der Jugendämter oder in Kooperationsunternehmen vermittelt)
und last but not least, dem Vorreiter und Begründer der "Profifamilien" - www.profifamilie.de
Backhaus GBR

verwiesen.

Wobei das nur ein Bruchteil des Gesamtmarktes abbildet.....

Alle Angaben erfolgen in bestem Wissen und Gewissen und stellen meine persönliche Meinung gem Art 5 GG dar.

Wer ggf. eine andere Meinung vertritt behalte sie für sich oder teile sie mir gerne öffentlich mit.

K A M P F D E M F A M I L I E N Z E R S T Ö R U N G S S Y S T E M ! ! !


Sehr geehrte Frau Helbig,
Dr. Gundula Werner, Geschäftsführerin
Prof. Dr. Jörg Berrouschot, Ärztlicher Direktor
Dr. Lutz Blase, Geschäftsführer
Sabine Heymann, Pflegedienstdirektorin


hiermit setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass Ihre Ärztinnen Behrens und Wiederanders im Wissen der Folgen für das heute Neugeborene Lukas-Maxim Oeler von der Mutter getrennt haben und es nicht zulassen, dass die Mutter ihr Kind stillt.

Frau Oeler berichtete, das sie heute zwei Abstillpillen nehmen musste.

Ihr Personal berichtete, dass die Abstillpillen NUR auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern verabreicht würden.

Frau Wiederanders versuchte zu argumentieren, dass die Abstillpillen aus "medizinischen Gründen" verabreicht werden müssten.

Meinen Argumenten, dass die beste Medizin für Mutter und Kind, das stillen sei, wollte Frau Wiederanders nicht folgen.

Auf mein Ansprechen, dass im letzten Jahr bereits die Tochter der Frau Oeler im Alter von drei Monaten durch die "Vermutung" des Vorliegens eines "Schütteltraumas" bei dem Baby, weggenommen wurde, warf sie ein, dass sie die Verantwortliche gewesen sei und ganz klar ein Schütteltrauma diagnostiziert worden sei.

Auf meine Nachfraqge, ob ein MRT erstellt worden sei, bestätigte sie dieses. Die Schichtaufnahmen hätten ganz klar belegt, dass das Kind geschüttelt worden sei.

Sodann gab sie um 22:37 Uhr vor, sie müsse nun zu einer Geburt und legte auf.

Zuvor gelang es mir noch, sie auf die §§ 823 BGB ff hinzuweisen und dass die Trennung von Kind und Mutter m.E. eine Form der Körperverletzung darstelle.

Beide Ärztinnen waren sich einig, dass Frau Oeler heute, Samstag, 17.08.2013 in der Frühe das Krankenhaus verlassen wolle - ohne ihr Kind.

Frau Oeler sieht das anders.

Bezüglich der Abstillpillen sagte sie, dass man ihr gesagt habe, dass sie diese nehmen müsse.

Frau Oeler ist erst 23 Jahre jung und sicherlich von "Fachleuten" noch sehr gut zu steuern.

Um weitere körperliche Schäden bei Mutter und Kind zu verhindern (Lehre der Psychosomatik) ist unverzüglich sicherzustellen, dass das Kind zur Mutter kommt.

Und zwar unabhängig davon, was das Jugendamt oder irgendwelche Beschlüsse sagen.

Alle gesprochenen Personen - Schwester Ulrike, Frau Dr. Behrens, Frau Dr. Wiederanders konnten meine Frage, welche Gefahr von der jungen Mutter ausgehen könne, wenn sie ihr Baby stille, nicht beantworten.


Meine abschließende Frage an Sie:

"Welches Interesse verfolgen Ihre Ärztinnen mit dem, m.E. kindeswohlgefährdenden Verhalten?"

"Werden Ihre Mitarbeiter ggf, finanziell für deren Verhalten entlohnt?"

Gemäß der Aussagen der Frau Stefanie Oeler dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bezüglich der Verschleppung ihres ersten Kindes an.

Um der ermittelnden Staatsanwalt eine schnelle Aufnahme der Ermittlungen auch im aktuellen Fall der Kindswegnahme und m.E. Gefährdung der Gesundheit der betroffenen Familienmitglieder zu geben, kopiere ich sie in diese E-Mail ein.

Im Übrigen ist diese E-Mail als "offenes Schreiben" verfasst und wird zur freien Verteilung im Internet verwendet.

Ihre Mitarbeiter wollten heute NICHT daran mitwirken, dass der Säugling das bekommt, was er in den ersten Lebensstunden und Tagen braucht:

Muttermilch - Mutterliebe - mütterliche Wärme, Fürsorge und elterliche Bindungen.

Sicherlich darf ich erwarten, voin Ihnen eine kurzfristige Stellungnahme zu erhalten.

Sie leiten diese Mail bitte unverzüglich Ihrer Klinikleitung und der Leitung der Ethikabteilung Ihres Hauses zu.

Anbei zwei Dokumente, aus welchen die Folgen mit etwaigen strafbaren Auswirkung der in Ihrem Haus Beteiligten, hervorgehen.
Der Bericht der Frau Kricheldorf über PAS könnte scheinbar nicht hierher gehören, jedoch schauen sie sich hier bitte das fett Gedruckte auf Seite 4 an.

Sofern Ihr Haus daran mitwirkt, dass dem Kind die Mutter entzogen wird, dann wirkt Ihr Krankenhaus aktiv an einer Kindeswohlgefährdung mit, welche m.E. durch nichts zu entschuldigen ist.

PS: Ihr Personal teilte mit, dass das Kind NICHT zum stillen zur Mutter kommen könne oder aber ins Zimmer zur Mutter kommen dürfe, weil keine "permanente Überwachung" gewährleistet sei.
Hier lesen wir etwas anderes: http://www.klinikum-altenburgerland.de/kkhabg/Kliniken/FKL/Rund_um_die_Geburt/Mutter-Kind-Station.html

Ihr Personal wird darauf hingewiesen, dass es eine schriftliche Aufforderung der Mutter vorzulegen hat, in welcher die Mutter Oeler schriftlich zu erklären hat, dass sie aktiv nach der Abstillpille gefragt und weiterhin einnehmen will, um gegen ihre mütterlichen / elterlichen Pflichten nach Art 6 GG zu wirken.

Kann Ihr Personal oder Ihre Klinik, dieses nicht vorlegen, wird die Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu ermitteln haben.

Weiter interesant ist Abs. 2 des § 1631 BGB:
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Ihre Frau Dr. Wiederanders erreichte ich unter der Durchwahl: 03447 / 52 12 12

PPS: an alle Bürger Deutschlands: bei jährlich 38.500 statistisch erfassten Fällen von "Inobhutnahmen" von unschuldigen Kindern, bei anzunehmend gleichhoher Dunkelziffer werden jährlich rd. 80.000 Kinder der Fremdbetreuungsindustrie zugeführt - Vorreiter: www.profifamilie.de - Nachahmer:
- Kaspar-X, Momo-Betreuungsprojekte gmbH, Wellenbrecher, Andante, Perspektive GmbH, Unikum, Corsten GmbH, Haasenburg, Kinderhaus Renkenberge e.V. (hier erhalten Minderjährige nach Aussage des Gefangenen Kindes Marcel Wilden die Medikamente Acera und RESTOL, ein Bromazepam = Psychopharmaka) usw.
"Pflegesätze": ab 3.500 € aufwärts, je nach festgelegtem "Pflege- und Förderbedarf bis 9.000 € je Monat und Kind und mehr.

Hier hilft NUR INFORMATION!

Also bitte helfen Sie durch Ihre Berichterstattung und Weiterleitung dieser Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Väteraufbruch für Kinder e.V. der Familienverband
Kreisverein Duisburg
Moerser Str. 284
47228 Duisburg

Tel.: 020 65 / 899 762
Fax.: 020 65 / 899 763
E-Mail: VAfK-Duisburg@gmx.de
www.Duisburg.Vaeteraufbruch.de

(Quelle:Richter Nachrichten)

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