31.12.13

OLG Celle: Post für Antonya


 
 
 
 
 
 
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Die diesjährige Weihnachtsamnestie wird in Niedersachsen wahrscheinlich erst zu Ostern durchgeführt. Zumindest ist dies zu befürchten, wenn man sieht, wie beim OLG Celle gearbeitet wird.
Eigentlich sollte in Niedersachsen die Weihnachtsamnestie am 2. Dezember durchgeführt werden, inzwischen liegt jedoch Post vom OLG Celle vor, die bezweifeln lassen, dass man in Niedersachsen überhaupt in der Lage ist solche völlig überraschende, plötzlich auftretenden Termine wie Weihnachten fristgerecht zu behandeln.

OK, bei dem Schreiben der Richterin am Oberlandesgericht geht es zum Glück nicht um die Weihnachtsamnestie, weswegen für die Gefangenen doch noch Hoffnung besteht, dass sie nicht erst Ostern 2014 entlassen werden, sondern es geht um Antonya.



Richterin Fay, eine angebliche Golfpartnerin, der “Sie kommen aus meinen Fängen nicht wieder raus”-Ziemer schreibt in der Klage von Antonyas Eltern einen ersten Brief. Der Brief stammt vom 29.11.2013. In dem Schreiben wird eine Frist gesetzt. Frist zur Beantwortung ist der 13.12.2013. Rund 14 Tage also. Das wäre normalerweise zu schaffen, allerdings nur, wenn man die begrenzt vorhandenen Fähigkeiten der Justiz völlig außer acht lässt.
Die Einhaltung dieser Frist ist natürlich nur möglich, wenn das Schreiben vom 29.11.2013 auch zeitnah versendet würde. Eine zeitnahe Versendung ist aber bei den dortigen Schwarzkitteln wahrscheinlich nur möglich, wenn es dabei um deren eigenen wichtigen Sachen und/oder Vorteile geht.
Eine Einladung zu einem gemütlichen Golfspiel würde sicherlich fristgerecht und zeitnah sowohl vom AG Osterholz-Schandfleck zum OLG Celle, als auch vom OLG Celle zum AG Osterholz-Schandfleck, geschickt werden können.


Bei diesem Schreiben handelte es sich aber dummerweise nicht um eine Einladung einer Richterin an eine andere befreundete Richterin, sondern nur um ein Schreiben in einer Kindeswohlsache an die Betroffenen, die auf der Flucht vor der Verfolgung durch diesen Willkürstaat sind. Und das ist sicherlich nicht so wichtig, wie das nächste gemeinsame Golfspiel. Ist doch klar?
Und so kann es nun auch wirklich noch kaum jemand verwundern, dass das Schreiben des OLG vom 29.11.2013, mit der Turbobehördenschneckenpost schon in weniger als 3 Wochen beim Empfänger zugestellt wurde. Lt. Zustellurkunde ging das Schreiben am 16.12.2013 beim Empfänger ein.
Macht aber nichts, dann muss sich der Empfänger mit der Einhaltung der Frist etwas mehr beeilen, und so ein polnischer Anwalt, der hat doch sicherlich genug Zeit.

Ach neh, ein kleiner Irrtum meinerseits. Bei der Zustellung des Schreibens war die Frist bereits seit 3 Tagen abgelaufen, aber das macht nun auch nichts mehr, dann muss der Empfänger halt den Brief rückwärts laufend zustellen. Bei den alten schwarzweiß Schinken im Fernsehen hat das bekanntlich auch immer funktioniert.
Und wenn der Anwalt dann, vom vielen rückwärts Laufen kotzen muss, dann ist das doch auch nicht schlimm. Ich könnte schon jetzt wieder kotzen, wenn ich erlebe, dass schon das erste Schreiben zu dieser Sache, vom OLG so verhunzt wird. Und OLG ist immerhin die Abkürzung vom Oberlandesgericht, also nicht so ein Wald und Wiesen Dorfamtsgericht, wo ein Barbier, zwischen einem Haarschnitt und einer Rasur, noch schnell ein Urteil fällen muss.

Aber wahrscheinlich hätte der das, als echter Handwerker, deutlich besser und auch schneller hinbekommen, als unsere studierten Schwarzkittel.

http://beamtendumm.wordpress.com/2013/12/19/olg-celle-post-fur-antonya/

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