12.02.14

Eltern zeigen das Jugendamt an


Therapie Eltern zeigen das Jugendamt an

Erstellt

Die Anzeigen liegen der Staatsanwaltschaft vor. Foto: dpa
Mehrere Eltern haben Anzeige gegen das Wesselinger Jugendamt erstattet. Demnach sollen in mehreren Fällen Hilfen bei Dyskalkulie, Autismus und ähnlichem verweigert oder Anträge gar nicht erst angenommen worden sein.  Von
Wesseling

 
Die Familie Tränkner liegt mit der Stadt Wesseling im Rechtsstreit. Es geht um Schulgeld für Torben Tränkner (16), der wegen einer Autismus-Störung auf einer Privatschule in Wesseling unterrichtet wird. Tränkners versuchen in mehreren Prozessen, das Schulgeld für ihren Sohn von der Stadt erstattet zu bekommen.
Ines Tränkner, die Mutter, habe Strafanzeige wegen Aktenmanipulation gegen das Wesselinger Jugendamt gestellt. Sie wisse auch von anderen Eltern, die Anzeige erstattet hätten. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Eingang der Anzeigen. „Das Jugendamt Wesseling hat in der Vergangenheit Ansprüche auf Eingliederungshilfe für Kinder, die eine Lese-Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie, Autismus-Spektrum-Störung oder eine andere Beeinträchtigung haben, kategorisch abgelehnt, oder Anträge wurden gar nicht erst angenommen“, so Tränkner.


Rechtsanspruch

Es gibt einen Rechtsanspruch, dass Kosten zum Beispiel für Lerntherapien übernommen werden müssten. Der wurde laut Tränkner in Wesseling in den letzten Jahren kategorisch verwehrt. Vielmehr habe das Jugendamt zu ungeeigneten Maßnahmen geraten. Beispielsweise ist ihr eigener Sohn an eine Förderschule verwiesen worden, obwohl gar kein besonderer Förderbedarf festgestellt worden sei, das ist aber die Grundvoraussetzung für den Besuch einer Förderschule. Im Falle von Rechtschreibschwächen sei oft geraten worden, beim Kinderarzt ein Rezept für eine logopädische Behandlung zu besorgen. Laut Tränkner kein adäquater Ersatz. Die Kosten für den Logopäden übernimmt jedoch die Krankenkasse, nicht das Jugendamt.


Betroffene treffen sich

Laut dem Wesselinger Sozialdezernenten Erwin Esser könne das Jugendamt nicht einfach so Eingliederungshilfe gewähren. „Es muss beispielsweise erst die Schulbehörde befragt werden.“ Erst wenn dort die Ansicht vertreten werde, das Kind sei nicht mehr zu unterrichten, sei eine gesetzliche Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe erfüllt, die Tränkners nicht erwähnen: dass das Kind Gefahr laufen muss, aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen zu werden. Tränkners wollen nun eine Selbsthilfegruppe gründen. Die erste Versammlung der Initiative „Geschädigt durch das Jugendamt“ findet Donnerstag, 23. Januar, um 19.30 Uhr im Großen Pfarrsaal St. Andreas, Eichholzer Straße 66, statt. Informationen unter ☎ 02236/840851.


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