23.02.14

Erzieherinnen vor Gericht


Kindesmisshandlung ist nie völlig ausgeschlossen

Von Dirk Biernoth
Gleich in zwei Fällen stehen am Mittwoch (12.02.2014) Erzieherinnen vor Gericht, die Kinder misshandelt bzw. sexuell missbraucht haben sollen. Beide Fälle machen deutlich: Vollkommen ausschließen lassen sich solche traumatischen Erlebnisse für Kinder nie.

Symbolbild Kindesmisshandlung: Ein Mädchen sitzt traurig in der Ecke; Rechte: pa/ dpa
Bild 1 vergrößern Misshandlung führt oft dazu, dass ich Kinder zurückziehen
In einem Fall hatte laut Staatsanwaltschaft eine 32-jährige Frau aus Herne Kindergartenkinder mit drastischen Strafen gemaßregelt. In einem anderen Fall soll eine 29-jährige Betreuerin in einer offenen Ganztagsschule in Essen einen 13-jährigen Jungen sexuell missbraucht haben. Im Fall des sexuellen Missbrauches, der heute vor dem Essener Landgericht verhandelt wird, geht es um 46 Fälle. Das heißt, die Erzieherhin hat den 13-Jährigen laut Anklage immer wieder missbraucht. Als er nicht mehr mitmachen wollte, soll sie ihm gedroht haben, sie würde zum Jugendamt gehen und dort behaupten, dass er Drogen nehmen und sein Vater ihn schlagen würde. In dem anderen Fall vor dem Amtsgericht Bochum geht es um eine Erzieherin in einem Herner Kindergarten. Sie habe Kinder gezwungen, zwei Stunden die Wand anzugucken und ihr eigenes Erbrochenes zu essen, heißt es in der Anklage. Außerdem soll sie auch ein Kind im Schrank eingesperrt haben.

Wird genug getan, um solche Vorfälle zu verhindern?

Erzieherinnen und Erzieher haben eine ganz besondere Aufgabe. Das weiß auch der Geschäftsführer der Jugendhilfe in Essen. Die Einrichtung ist für verschiedene Jugendprojekte zuständig; unter anderem auch für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in offenen Ganztagsschulen. Geschäftsführer Jochen Dreitz versucht sicher zu stellen, dass es später keine Probleme gibt. "Ich weiß nicht, ob man es immer verhindern kann", sagt er. "Wir bemühen uns auch im Vorfeld von Einstellungen schon dafür zu sorgen, dass alle, die bei uns eine Stelle antreten wollen, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beibringen müssen." In dem erweiterten Führungszeugnis sind auch kleinere Strafen und Delikte aufgeführt.

Führungszeugnis bietet keine vollständige Sicherheit


Jochen Drewitz, Geschäftsführer der Jugendhilfe Essen
Bild 2 vergrößern Jochen Drewitz, Geschäftsführer der Jugendhilfe Essen
Trotzdem, sagt Drewitz, sei dies natürlich auch keine endgültige Gewissheit. Und an der Nasenspitze könne man eben niemandem ansehen, wie er mit Kindern und Jugendlichen umgeht. Die Erzieherinnen und Erzieher bei der Jugendhilfe Essen werden allerdings mit Fortbildungen dafür sensibilisiert, wie sie Misshandlungen oder sexuellen Missbrauch durch andere Kollegen erkennen und richtig damit umgehen können. Auch Eltern können erkennen, ob ihre Kinder Opfer einer Misshandlung geworden sind. Schon kleinste Veränderungen im Verhalten der Kinder können darauf hindeuten. Hier müssen Eltern genau hinschauen und gucken, warum zieht sich mein Kind zurück oder warum spricht es weniger. Der Grund muss natürlich nicht immer gleich eine Misshandlung sein, aber es ist wichtig, dass man mit dem Kind über mögliche Gründe spricht.
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Prävention gegen Kindesmissbrauch
http://www1.wdr.de/studio/essen/themadestages/erzieherinnenvorgericht100.html

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