23.02.14

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gerichtsgutachter - Versuchte Kindesentziehung





Versuchte Kindesentziehung Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gerichtsgutachter

Der renommierte Gerichtsgutachter forscht über besondere Formen von Kindesmisshandlung, nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen versuchter Kindesentziehung gegen ihn. Der Mann soll einen Zwölfjährigen bedrängt haben.
Von Olaf Przybilla
 
 
Ein Mann bedrängt einen zwölf Jahre alten Jugendlichen, als dieser gerade nach Hause kommt. Er will den Jungen an sich bringen, wird aber von den Großeltern und weiteren Personen daran gehindert. Die Polizei muss herbeigerufen werden, der Mann will sein Handeln hernach als Missverständnis gedeutet wissen. Der Vorfall wäre den Augenzeugen wohl auch dann im Gedächtnis geblieben, wenn der Mann nicht mehrmals auf seine Profession hingewiesen hätte. So aber sorgt der Fall für besondere Aufmerksamkeit. Und nicht nur in dem Dorf bei Aschaffenburg, wo er sich im November zugetragen haben soll.
Bei dem Mann handelt es sich um einen renommierten Gerichtsgutachter, einen hochrangigen Mitarbeiter einer Klinik für Forensische Psychiatrie. Die Aschaffenburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn jetzt wegen des Verdachts der versuchten Entziehung Minderjähriger.
Es gebe "mehrere Augenzeugen" für den Vorfall, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Lothar Schmitt und bestätigte damit einen Bericht des in Aschaffenburg erscheinenden Main Echo. Ob es zu einer Anklage komme, sei momentan aber noch völlig unklar. Die Staatsanwaltschaft hat zunächst ein Sachverständigengutachten auf den Weg gebracht, das nun der Frage nachgehen soll, ob der Psychiater möglicherweise schuldunfähig ist.
Offenbar hatte dieser sich in einer Ausnahmesituation befunden. Seit dem Vorfall ist er krankgeschrieben. Als Gerichtsgutachter wird er seit November nicht mehr eingesetzt. Der Facharzt war seit Jahren in ganz Nordbayern von Gerichten als Sachverständiger für Forensische Psychiatrie bestellt worden. Bei großen Prozessen wurde seine Expertise unter anderem von den Landgerichten in Aschaffenburg, Würzburg und Hof angefordert. Nun muss er sich selbst untersuchen lassen.

Den Vorfall in der Dorfstraße hatten mehrere Augenzeugen beobachtet. Der "äußere Sachverhalt" als solcher stehe weitgehend fest und werde nicht bestritten, sagt Staatsanwalt Schmitt. Jedoch ist offenbar noch völlig unklar, was den Leitenden Arzt einer Klinik für Psychiatrie zu seiner Tat bewegt haben könnte. Er soll zunächst davon gesprochen haben, den Zwölfjährigen "retten" zu wollen.
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html 

"Äußert ungewöhnliches Verhalten"

 

Da der Gerichtspsychiater über besondere Formen von Kindesmisshandlung forscht und darüber auch publiziert hat, läge der Verdacht nahe, dass er den Bub während seiner Tätigkeit als Wissenschaftler oder praktisch tätiger Psychiater kennengelernt hatte. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein. Dafür, dass der Mann und der Junge sich schon vor dem Vorfall bei Aschaffenburg kannten, gebe es derzeit keine Hinweise, sagt Oberstaatsanwalt Schmitt. Er spricht von einem "äußert ungewöhnlichen Verhalten" des Beschuldigten.

Offenbar hatte der Psychiater den Jungen erst kurz vor dem Vorfall zu Gesicht bekommen. An der Haustür soll dem Jungen zunächst die Großmutter geöffnet haben. Der herbeieilende Psychiater soll erklärt haben, er müsse den Bub nun mitnehmen. Noch in der Tür sei es zu einer lautstarken Auseinandersetzung gekommen. Den Schilderungen zufolge konnten erst der Großvater des Zwölfjährigen und andere Personen den Mann daran hindern, den Jungen gegen dessen Willen in einem Auto mitzunehmen.
Diese verbale Bedrohung scheint unstrittig zu sein. Den Ermittlungen zufolge hat der offenbar verwirrte Psychiater aber keine Gewalt angewendet, um sein Vorhaben durchzusetzen. Den herbeigerufenen Polizeibeamten gegenüber sprach er von einem Missverständnis. Ob Anklage gegen ihn erhoben wird, will die Staatsanwaltschaft in den nächsten drei Monaten entscheiden.
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