01.03.14

VERHALTENSREGELN FÜR PROZESSBEOBACHTER gegen entfremdete Eltern im Versuch sie in SCHAUPROZESSEN durch Kinderklaupersonal zu kriminalisieren




1) Bewahren Sie bitte Ruhe.
Lassen Sie sich auch durch außergewöhnliche Showeinlagen nicht zu Applaus verleiten. Wenn Sie den Schaustellern trotzdem ihre Anerkennung für ihre Darbietung zollen wollen, warten Sie bitte das Ende ab. Anders als üblich können Sie hier aber nur dem gesamten Ensemble ihre Wertschätzung mitteilen, da die Künstler aus Erhabenheit nicht einzeln vor den Vorhang treten.


2) Werfen Sie bitte keine Blumen oder Büstenhalter auf die Bühne.
Wenn Sie eines Ihrer Idole näher kennen lernen wollen, ohrfeigen Sie ihren Nachbarn oder rufen Sie während der Verhandlung, Sie würden den Richter umbringen. Nur so erlangen Sie eine Berechtigung für den Backstage–Zugang.


3) Werfen Sie bitte auch keine Geldkuverts auf die Bühne.
Erstens liegen die Gagen der Schauspieler zwischen Euro 3.500,-- und Euro 10.000,-- und sind damit ausreichend, andererseits meinte schon Freiherr von Knigge, Auch zarte Richterherzen schmerzen Bei üblen Jux und dummen Scherzen Recht kann man brechen oder beugen Kuverte reicht man ohne Zeugen


4) Rascheln Sie bitte nicht mit Zuckerlpapier und verstreuen Sie bitte kein Popcorn.
Auch ist das Grillen – insbesondere während der Grillsaison – verboten. Zu oft kam einem Artisten Rauch in die Augen, sodass er die Wahrheit nur mehr verschwommen sah.


5) Für Wetten über den Ausgang der Darbietung gelten eigene Bestimmungen. Anfängern seien gewarnt, nur vorsichtig gegen die Bank zu setzen.
Zwar scheinen vordergründig die Quoten sowohl für als auch gegen das Ensemble zu liegen. Tatsächlich lässt sich ein System ableiten, nach dem die Quoten in Wirtschaftsverfahren für die Angeklagten, in Verfahren gegen aufgebrachte Eltern aber stets gegen die Angeklagten notiert werden.


6) Leider lässt die politische Korrektheit keine familienfreundlichen Prozesse, die mit dem Hängen oder anderer Belustigungen enden, zu.
Wenn Sie ihren Kindern trotzdem eine besondere Freude machen wollen, besuchen Sie ein Verfahren gegen entfremdete, straffällig gewordene Eltern. Hier wird vor allem für Kinder ausreichend Fantasy geboten. Die Darsteller erklären wie Angeklagte durch Wände gingen, Türen ohne Schlösser versperrten, gleichzeitig an zwei Orten waren, Zeugen das dritte Gesicht haben, Zeugen nie Gehörtes bezeugen usw. Die Verfahren hoben die Märchenwelt der Gebrüder Grimm längst auf ein zeitgemäßes Niveau. Ihre Kinder werden begeistert sein. Außerdem ist die Chance in oa Verfahren besonders groß, Menschen einen Nervenzusammenbruch erleiden zu sehen.





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