19.04.15

Art.23 Abs.4 und Abs.5 der UN – Behindertenrechtskonvention machen deutlich, daß kein behindertes Kind gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden darf.In keinem Fall darf ein Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider Elternteile von den Eltern getrennt werden.


Piratenpartei klärt auf!

AG Behindertenrecht/UN-Behindertenrechtskonvention

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Art.23 Abs.4 und Abs.5 der UN – Behindertenrechtskonvention machen deutlich, daß kein behindertes Kind gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden darf.In keinem Fall darf ein Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider Elternteile von den Eltern getrennt werden.
In Fällen in denen die nächsten Angehörigen sich nicht um das Kind kümmern können,verpflichten sich die Staaten, alle Anstrengungen zu unternehmen,um in der erweiterten Familie Unterstützung zu finden!

Info-Link:

https://wiki.piratenpartei.de/AG_Behindertenrecht/UN-Behindertenrechtskonvention

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