27.02.14

Rechtsanwältin Dr. Julia Klohs Lübeck gegen Mutter und Sohn im 5.Jahr- Urteil im Namen des Volkes - AZ 61 Ds 702 Js 4654/13 (320/13) Amtsgericht Lübeck




Es geht um einen Jungen, der mit 15Jahren sein intaktes zu Hause, seinen einzigen Elternteil, seine Mutter verlor und sich PAS-und Stockholm-Syndrom geschädigt, nun seit 2011 mit Rechtsanwalt Christian Schlichting, Lübeck auch gerichtlich als Stellvertreter, gegen seine Mutter wendet.Seit 5 Jahren darf sich jeder etwas gegen die Mutter ausdenken,sie verleumden,beleidigen,diskriminieren,vor Gericht zerren und aburteilen lassen.Rechtliches Gehör wird verweigert und jede dokumentierte kriminelle Methode ist recht,die Ziele der Kindes-und Familienzerstörung und der Zerstörung bürgerlicher Existenzen durchzusetzen und rechtsmässige Veröffentlichungen zu unterdrücken.

Rechtsanwältin Dr.Julia Klohs war Verfahrensbeiständin, durch Richter Ingo Socha AG Lübeck, bestellt.Nachdem keine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden konnte, regte sie ein "Erziehungsfähigkeitsgutachten" an.Dieses wurde durch Dr.Neuhauss Lübeck erstellt.Dr.Neuhauss ist bekannt, falsche Gutachten auszustellen.So auch in diesem Fall.
Die Mutter führte in Recherche ein Interview mit Dr.Neuhauss, dennoch wurde es, im Wissen um ein Pseudogutachten bei Gericht anerkannt.Das Sorgerecht wurde jedoch schon zuvor von Richter Ingo Socha Lübeck nach 16 Jahren ohne Kindeswohlgefährdung und wider besseren Wissens, entzogen.Der Sohn mittlerweile schwerst Jugendamt (Ratzeburg/Frau Hauschild) geschädigt, lebt ohne Kontakt zum Elternhaus in einem Abbruchhinterhaus,nachdem der KJHV Lübeck (Manfred Viemann, Björn Streich, Jörg Böttcher, Varner-Tümmler,Meike Bielenberg u.w. "Bezugsbetreuer") ihn mit Beihilfe sämtlicher familienfremder Verfahrensbeteiligter, abgeschottet und mit unglaublichen Methoden,unter Kontrolle gebracht haben.Alkohol, Drogen, schwerste Traumatisierungen durch körperliche und psychische Misshandlungen,sind die Folgen für den Sohn.

Im Nachgang strebte Rechtsanwältin Dr.Julia Klohs etliche Verfahren gegen die Mutter an, um Veröffentlichungen zur sinnlos gewalttätigen Kindes/Familienzerstörung zu unterdrücken.
Der Sohn wurde in alle Aktionen, die sich gegen ihn  und seine Mutter richten, eingebunden und setzt diese bis heute mit um.Bricht 2013 in sein Elternhaus ein, um einen Computer zu stehlen und das Haus zu verwüsten, während die Mutter sich in "UnterdrückungsHaft" von 100 Tagen durch die ehemalige Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Dr.Julia Klohs Lübeck,befand.
Wie diesem "Urteil" als "Zeuge" und den Aussagen des Rechtsanwaltes Herrn Björn Klohs auf dem Gerichtsflur zu entnehmen war, unterstützt dieser als Ehemann der Rechtsanwältin Julia Klohs, diese im vollen Umfang.
Herr Klohs äusserte im Verfahren, dass es seiner Frau offensichtlich psychisch nicht gut ginge.Darauf wird seit 2011 in den Gerichtsunterlagen hingewiesen, seit 2010 ist es dem aufmerksamen Leser der erstellten Unterlagen durch Rechstanwältin Julia Klohs, auffällig und ersichtlch.Fachkreise sprechen hier von einem ausgeprägt histrionischen Verhalten und Prozesssucht.Ein von der Mutter gewolltes Mediationsverfahren, das diesem "Urteil" voranging entzog sich Rechtsanwältin Julia Klohs mit der Begründung,die Mutter hätte kein Unrechtsbewusstsein.

Der Fall wird seit März 2010 für 2 Buchprojekte verarbeitet,rezensiert und für wissenschaftliche Publikationen durchgereicht.
Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt. 

Diesem "Urteil" ging ein weiterer Strafantrag der Rechtsanwältin Dr.Julia Klohs voraus wegen Verleumdung.Verleumdung konnte auch in diesem Fall nicht durchgesetzt werden,da es um Tatsachen geht.Am 1.Verhandlungstag,mit Publikum im Saal,wollte Richter Dr.Weidental mehrfach einstellen.Die Staatsanwältin Berkenbusch verweigerte sich und fragte die Mutter auch noch,wie es denn so in der Haft gewesen sei.
Am 2.Verhandlungstag,ohne Publikum, wurde dieses "Urteil" gefällt.Rechtliches Gehör und Eingaben wurden wiederholt ignoriert.Ebenso wie die Aufforderung sauber zu ermitteln.







                                        Berufung



.............Fortsetzung folgt...........Rechtsanwalt Klohs sprach vor Zeugen von Krieg und das man ihn nicht unterschätzen solle...




Shoah:
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/01/kindesentzug-ag-lubeck-jugendamt.html

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/04/verfahrensbeistandin-ra-julia-klohs.html

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/06/rechtsanwaltin-julia-klohs-lubeck-100.html

3 Kommentare:

  1. Anonym03:56

    Ein Rechtsstreit muss von einem Richter bearbeitet, verhandelt und entschieden werden, der sich an seinen Amtseid gebunden fühlt und nicht ankündigt, diesem vorsätzlich zuwider handeln zu wollen. Dass dies auch für Zivilrichter gilt, bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 12. Dezember 2012 (Az: 2 BvR 1750/12)

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  2. Eicke H.13:54

    Der Richter hat ja überhaupt keine Ahnung von dem was er tut!!!!!!!!!!Wofür hat der studiert????????????
    Das ist kein Urteil und übrigens gilt auch folgendes.Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, der Verurteilte gilt als nicht vorbestraft, sofern nicht ein weiterer Eintrag hinzukommt.Das wird in Lübeck nicht anders sein!!!!!!!

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  3. Anonym12:37

    Haben sie diese Rechtsanwältin Klohs endlich weggesperrt?Der Junge von Frau Trautmann ist zerstört oder was will sie noch?

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